Für die Rezepte der gesetzlich versicherten Patienten fällt, solange keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, eine gesetzliche Zuzahlung bzw. ein Eigenanteil an.
Dieser Betrag wird Ihnen von uns quittiert mit Auflistung der 10€ Pauschale sowie der prozentualen Zuzahlungen auf die verordneten Behandlungen.
Die Zuzahlung ist generell bei Beginn der Behandlung zu entrichten. Bei Vorlage eines gültigen Befreiungsasuweises (von der jeweiligen Kasse gesondert ausgestellt) entfällt die Zuzahlung.
Berufsunfälle (BG) und Privatkassenpatienten sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.